Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ansprüche".
Einige Gerichte halten das Reisebüro ausdrücklich nicht für die richtige Stelle. Zutreffender Adressat für die Ansprüche ist der Reiseveranstalter oder seine örtliche Vertretung.
Es muss konkret ausgeführt werden, welcher Reisemangel zu welchem Anspruch führt. Eine genaue Bezifferung ist zu dem Zeitpunkt aber noch nicht erforderlich.
Neben der Frist von einem Monat zur Geltendmachung der Ansprüche sind zwei Jahre Zeit, sie auch durchzusetzen.
Durch das Anspruchsschreiben wird die Verjährung zunächst gehemmt.
War die Frist zunächst "angehalten", läuft sie weiter, sobald der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche zurückgewiesen hat.
0800 3746-555 gebührenfrei