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Ausweisdokumente

Reisepass verloren

5.03.2019

Reisepass weg...! Was nun?

Das ist eine schreckliche Vorstellung: man steht am Flughafen oder möchte gerade im Hotel einchecken und sucht hektisch in der Tasche bei den Reiseunterlagen nach seinem Pass, aber dieser ist einfach nicht aufzufinden.

Was ist zu tun, wenn man den Reisepass tatsächlich im Urlaub verliert oder er einem gestohlen wird?

Als erstes sollte man vor Ort die Polizeidienststelle aufsuchen und sich den Verlust quittieren lassen. Bestenfalls hat man die Nummer des Reisepasses notiert, dann geht die Wiederbeschaffung relativ problemlos von Statten. Gut wäre also wenn Sie bei Verlust des Reisepasses der Polizei Informationen zu Reisepassnummer, ausstellender Behörde und Ausstellungsdatum geben können.

Danach vereinbaren Sie einen Termin mit dem örtlichen Konsulat (oder der Botschaft falls vorhanden). Die Konsulate sind meist befugt, Ihnen einen Passersatz auszustellen.(Nehmen Sie zwei Passfotos mit!) Dieser gilt dann einen Monat. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist mit erheblich größeren Schwierigkeiten verbunden.

Falls Sie weder Passnummer noch sonstige Unterlagen haben um sich ausweisen zu können, nehmen Sie im Besten Fall eine weitere Person mit zur Polizei und zum Konsulat, die dafür bürgen kann, dass Sie derjenige sind für den Sie sich ausgeben. Anderenfalls sind oft langwierige Nachfragen bei den deutschen Behörden von Nöten.

Checkliste: Was ist zu tun

örtliche Polizei informieren (Verlust quittieren lassen)

Passnummer mitbringen, falls möglich gegebenenfalls können Sie im Hotel nachfragen, ob sie dort notiert wurde

Termin mit örtlichem Konsulat / Botschaft wegen eines Ersatzpasses

zwei Passfotos mitbringen

Haben Sie Ihre Kfz Papiere verloren, können diese nur von den Verwaltungsbehörden in Deutschland ausgestellt werden. Dies gilt auch für den Führerschein.

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Ein gültiger Ausweis ist sicherlich das wichtigste Reisedokument. Innerhalb der EU  reicht der Personalausweis aus.

Ausserhalb der EU Mitgliedsstaaten benötigen Sie zur Aus- und Einreise in fremde Länder Ihren Reisepass. Dieser muss zum Zeitpunkt der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein (Achtung länderspezifische Abweichungen sind möglich!).

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