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Einfuhrwertgrenzen

5.03.2019

Was Reisende bei Markenware aus dem Ausland beachten sollten

Reisen ins Ausland erweitern nicht nur den Horizont, sondern häufig auch den Kleiderschrank: Kosten manche Markenartikel in anderen Ländern doch meist nur einen Bruchteil dessen, was zuhause verlangt wird. Damit bei der Einreise nach Deutschland jedoch kein böses Erwachen droht, gibt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH ( im Folgenden D.A.S. Leistungsservice) einige Tipps.

Markenjeans aus den USA oder Outlet-Shopping in Italien: Viele Urlauber freuen sich dabei über wahre Schnäppchenpreise. Doch wer bei diesen verlockenden Angeboten über die Maßen zuschlägt, erlebt beim deutschen Zoll häufig eine böse Überraschung.

Innerhalb der EU müssen Sie Ihre Einkäufe nicht verzollen, wenn diese für Sie oder als Geschenk für nahe Angehörige gedacht sind.

 

Bei Einkäufen außerhalb der EU und Büsingen, Helgoland, die Inselgruppe Färoer, Grönland, Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktischgebiete, Saint-Barthélemy, Livigno und Campione d´Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio, Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten, Ceuta und Melilla, der nördliche (türkische) Teil Zyperns, Gibraltar, den britischen Kanalinseln, den Überseedepartements Frankreichs, den Kanarischen Inseln, die Ålandinseln und der Berg Athos in Griechenland (Gebiete mit Sonderregeln) für sich oder nahe Angehörige gelten folgende Freigrenzen:

  • bei Reisen mit Flugzeug oder Schiff: zollfreie Einfuhr bis 430 Euro (bei Kindern unter 15 Jahren bis 175 Euro)
  • bei Reisen mit dem Auto: zollfreie Einfuhr bis 300 Euro (bei Kindern unter 15 Jahren bis 175 Euro)

Bei Überschreiten der Freibeträge, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden. Dieser berechnet dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Wenn Sie die Anmeldung unterlassen, und dabei ertappt werden, wird ein Verfahren gegen Sie eingeleitet. Bei einem Einkauf bis 700 Euro müssen Sie nachträglich die die Zollabgaben zahlen. Der Zoll erhebt einen Zuschlag in der gleichen Höhe.

Strafrechtliche Konsequenzen gibt es aber bei Waren im Wert von 700 Euro. Dann wird zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet.

 

Ein Tipp für alle Shopping-Fans: Vor der Heimfahrt die Kosten der Neuerwerbungen durchrechnen, die Kassenzettel der Einkäufe gut aufbewahren und gegebenenfalls am Zoll vorzeigen!

Vorsicht bei großen Mengen!

Reisende mit beispielsweise 20 Stück eines T-Shirts in unterschiedlichen Größen oder zehn Paar Jeans im Gepäck können schnell in den Verdacht geraten, einen Weiterverkauf oder gewerblichen Handel zu beabsichtigen.

 

 

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