Bitte detailliert!
Nutzen Verkäufer eine Online-Verkaufsplattform, können sie meist auf einen gut strukturierten Aufbau zugreifen. Das erspart einen eigenen Online-Shop. Aber auch neben einem Online-Shop können Verkäufer über Plattformen einen anderen und weitgefächerten Käuferkreis erreichen.
Aber auch, wenn das Angebot "nur" in eine bestehende Umgebung eingestellt wird, um die Informationspflichten kommen die Verkäufer trotzdem nicht herum. Was alles zu diesen Pflichten gehört, erfahren Sie hier.
Tipp
Verkäufer sollten immer genau die AGB des Plattformbetreibers studieren. Häufig geben die Betreiber genau vor, wo und wie die jeweiligen Informationspflichten eingepflegt werden müssen.